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Für Coaches und Trainer

Gilt das Widerrufsrecht auch für Online-Kurse?

Ja, sobald du an Verbraucher verkaufst. Ob es nach dem ersten Video noch gilt, entscheidet dein Bestellablauf, nicht dein Kunde.

Von Thomas Kohns Lesezeit 5 Minuten

Kurz gesagt

Ja. Wer einen Online-Kurs im Netz an Verbraucher verkauft, muss ihnen 14 Tage Widerruf einräumen. Bei digitalen Inhalten kann das Recht früher erlöschen, aber nur, wenn dein Kunde beim Kauf ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er es damit verliert, und du ihm das in der Vertragsbestätigung festhältst. Seit dem 19. Juni 2026 gehört außerdem ein Widerrufsbutton auf deine Seite. Es hakt meistens bei Kursen mit Live-Terminen, die rechtlich anders zählen. Verkaufst du nur an Unternehmen, gilt all das nicht.

Ja, für Online-Kurse gilt das Widerrufsrecht. Ob du nach zehn Tagen und drei Videos noch Geld zurückzahlen musst, entscheidet sich aber nicht beim Widerruf. Es entscheidet sich beim Kauf.

Stell dir vor, jemand kauft deinen Kurs am Sonntagabend. Am Montag schaut er die ersten drei Einheiten, am Mittwoch lädt er die Arbeitshilfen herunter. Am zehnten Tag kommt eine Mail: Ich widerrufe den Kauf, bitte überweis mir das Geld zurück.

Die meisten Coaches denken in dem Moment: Er hat doch alles gesehen! Das Gesetz fragt etwas anderes. Es fragt, was beim Kauf passiert ist. Hat er dort nichts angeklickt und nichts bestätigt bekommen, ist der Widerruf wirksam, und du zahlst den vollen Preis zurück. Egal, wie viel er geschaut hat.

Warum ein Online-Kurs nicht einfach gekauft ist

Wer im Netz, per Mail oder am Telefon einen Vertrag mit einem Verbraucher schließt, schließt einen Fernabsatzvertrag. Dafür gibt es das Widerrufsrecht, 14 Tage lang, ohne Begründung. Für deinen Kurs gilt nichts anderes als für ein Paar Schuhe aus dem Onlineshop.

Der Unterschied: Schuhe kommen zurück. Wissen nicht. Deshalb erlaubt das Gesetz bei digitalen Inhalten, dass das Widerrufsrecht vorher erlischt. Es stellt dafür aber Bedingungen, und die müssen alle erfüllt sein.

Wann das Widerrufsrecht vorher erlischt

Dein Kunde muss beim Kauf ausdrücklich zustimmen, dass du vor Ablauf der Frist mit dem Kurs beginnst. Er muss bestätigen, dass er weiß, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert. Und du musst ihm den Vertrag mit genau dieser Erklärung auf einem dauerhaften Weg bestätigen, in der Regel per Mail. Erst wenn das alles stimmt und er den Kurs geöffnet hat, ist das Recht weg.

Viele Kursplattformen bieten dafür eine Einstellung an. Ob sie bei dir eingeschaltet ist und ob die Bestätigungsmail den Satz tatsächlich enthält, schaut kaum jemand nach. Das merkst du erst, wenn die erste Widerrufsmail kommt.

Und wenn die Belehrung fehlt oder falsch ist, endet die Frist nicht nach 14 Tagen. Dann kann dein Kunde bis zu einem Jahr und 14 Tagen widerrufen.

Zum Einordnen

Seit dem 19. Juni 2026 gilt Paragraf 356a BGB, eingeführt mit dem Gesetz vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28), das die EU-Richtlinie 2023/2673 umsetzt. Wer online Verträge mit Verbrauchern schließt, muss seitdem eine gut lesbare Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ anbieten, die während der ganzen Frist erreichbar ist. Danach folgt ein zweiter Schritt „Widerruf bestätigen“ und eine Eingangsbestätigung. Ein Widerrufsrecht, das bei einem Kurs schon erloschen ist, holt der Button nicht zurück.

Woran es meistens hakt: der Kurs mit Live-Terminen

Viele Coaches verkaufen keinen reinen Kurs. Sie verkaufen ein Programm: Einheiten zum Selbstlernen, dazu ein Live-Call im Monat oder ein paar Termine im 1:1. Das ist gut für deine Kunden. Rechtlich ist es eine andere Sache.

Ein Live-Termin ist eine Dienstleistung. Dort erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn die Leistung vollständig erbracht ist, also nach dem letzten Termin. Widerruft dein Kunde vor Ablauf der Frist, schuldet er für Termine, die schon stattgefunden haben, nur dann etwas, wenn er ausdrücklich verlangt hat, dass du vorher anfängst, und richtig belehrt wurde. Fehlt das, hast du umsonst gearbeitet.

Wie die beiden Teile im Vertrag zueinander stehen, ob als ein Paket oder getrennt, ist eine Frage für jemanden, der Verträge schreibt. Wichtig ist, dass du sie stellst, bevor du verkaufst. Kommt Betreuung mit Lernkontrolle dazu, kann außerdem das Fernunterrichtsschutzgesetz greifen. Was dort gerade gilt, steht im Beitrag FernUSG und Coaching.

Verkaufst du an Unternehmen?

Dann gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Bucht eine Firma deinen Kurs für ihre Vertriebsmannschaft, ist das ein Vertrag zwischen Unternehmen. Viele Trainerinnen und Trainer verkaufen genau so.

Nur muss das im Bestellablauf auch erkennbar sein. Steht dein Kurs offen auf deiner Seite und kann jeder ihn mit Kreditkarte kaufen, kaufen auch Verbraucher. Dann gilt für sie das volle Programm, Button eingeschlossen. Ein kleiner Satz unten auf der Verkaufsseite ändert daran nichts.

Dieser Beitrag ordnet ein, er ist keine Rechtsberatung. Stand ist der 5. November 2026.

Wie es bei mir läuft

Ich baue deinen Kurs aus dem, was du deinen Kunden ohnehin immer wieder erklärst. Dein Anteil ist das Erzählen, aus Aufnahmen, die du schon hast, oder in einem Gespräch. Bevor wir bauen, klären wir, wer den Kurs kaufen soll, Privatkunden oder Unternehmen, und ob Live-Termine dazugehören. Davon hängt ab, wie er verkauft wird und was beim Kauf passieren muss. Die Rechtstexte selbst gehören zu einer Anwältin oder einem Anwalt. Wie du den Kurs anbietest, steht im Beitrag Wie verkaufe ich meinen Online-Kurs?

Häufige Fragen dazu

Wann erlischt das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten?

Bei einem bezahlten Kurs nur, wenn vier Dinge zusammenkommen: Du hast mit der Bereitstellung begonnen, dein Kunde hat dem vorher ausdrücklich zugestimmt, er hat bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht damit verliert, und du hast ihm den Vertrag samt dieser Erklärung bestätigt. Fehlt eines davon, bleiben die 14 Tage, auch wenn er schon alles angeschaut hat.

Kann man einen Online-Coaching-Vertrag widerrufen?

Ja, wenn ein Verbraucher ihn online, per Mail oder am Telefon geschlossen hat. Coaching ist eine Dienstleistung, das Widerrufsrecht erlischt erst, wenn sie vollständig erbracht ist. Für Termine, die schon stattgefunden haben, schuldet er nur dann Wertersatz, wenn er den frühen Beginn ausdrücklich verlangt hat und richtig belehrt wurde. Ob zusätzlich das Fernunterrichtsschutzgesetz greift, steht im Beitrag FernUSG und Coaching.

Brauche ich als Kursanbieter einen Widerrufsbutton?

Ja, wenn Verbraucher deinen Kurs online buchen und ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Seit dem 19. Juni 2026 verlangt das Gesetz eine gut lesbare Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, die während der ganzen Frist erreichbar ist, und einen zweiten Schritt „Widerruf bestätigen“. Verkauft eine Plattform deinen Kurs, kläre, wer von euch Verkäufer ist und damit den Button stellt.

Gilt das Widerrufsrecht auch für Unternehmer?

Nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht schützt Verbraucher. Bucht ein Unternehmen deinen Kurs für sein Team oder eine Selbstständige für ihr Geschäft, gibt es keins, außer du räumst es freiwillig ein. Damit das trägt, muss im Bestellablauf klar sein, dass nur Unternehmen kaufen können. Ein Satz auf der Verkaufsseite reicht dafür nicht.

Eine Frage zum Mitnehmen

Was steht in der Mail, die dein Kunde direkt nach dem Kauf bekommt? Wenn du es nicht weißt, kauf deinen Kurs einmal selbst.

Wenn du magst, schauen wir gemeinsam, an wen dein Kurs verkauft wird und wo das 1:1 dazukommt. Ein ruhiges Gespräch, ohne Folien.